Hiermit und mit sofortiger Wirkung beauftragt das militärische Oberkommando Sturmwind im Namen seiner Majestät Varian Wrynn die leitende Offizierin des 66. Bataillons, Major Kayathea Schleifer, mit der Einberufung einer Feldjägerkompanie innerhalb der Strukturen des 66. Bataillons.
Der Dienstauftrag dieser, der 5., Kompanie ist abhängig von ihrem Dienststatus, welcher unter Gefechtsbedingungen als im Feldeinsatz und bei Stationierung in der Sturmwinder Garnison als in Heimgarnison definiert ist.
Die von der zu gründenden Feldjägerkompanie zu bevorzugenden taktischen Mittel beinhalten Aufklärung, Verstohlenheit, Infiltration, Geplänkel, rasche Informationsübermittlung, sowohl punktuellen wie allgemeinen Distanzkampf, sowie selbstständiges Verfolgen von aufgetragenen Zielen nach den Prinzipien der Auftragstaktik Führen mit Auftrag.
Im Feldeinsatz hat die 5. Kompanie, je nach vorherrschender Situation, den Dienstauftrag, Vor- und Gefechtsaufklärung zu leisten, sich feindlichen Kräften im Jagdkampf zu stellen und diese durch Geplänkel aufzureiben, eigene Truppen und Stellungen unter Einsatz der zu bevorzugenden taktischen Mittel zu unterstützen, sowie die Durchführung von auf sich gestellten Einsätzen.
In diesem Kontext für die 5. Kompanie des 66. Bataillons vorgesehene Missionsprofile umfassen einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, das Legen von Hinterhalten für feindliche Truppen, das Überwältigen feindlicher Kräfte oder Stellungen mittels eines Handstreiches, das punktuelle Eliminieren feindlicher Kräfte auf Distanz, sowie die Infiltration des Feindes mit dem Ziel der Informationsgewinnung, der Sabotage oder des Attentats.
In Heimgarnison ist es der primäre Auftrag der 5. Kompanie, die eigene Gefechtsbereitschaft mittels Rekrutierung, Ausbildung und Training zu gewährleisten.
Dem untergeordnet ist der sekundäre Dienstauftrag in Heimgarnison, die Sturmwinder Stadtwache durch Wachdienst, Streifen, sowie Verfolgung, Aufklärung und Dokumentation von Verbrechen unter Einsatz der zu bevorzugenden taktischen Mittel zu unterstützen.
Bei Wechsel aus der Heimgarnison in den Feldeinsatz haben örtliche Streitkräfte unverzüglich und vollständig dokumentiert von ausstehenden Fahndungen und Ermittlungen unterrichtet zu werden.
Gezeichnet,
Oberst Heironymo Barren, Sturmwinder Oberkommando |